Räum- und Streupflicht

Wechsel der Jahreszeiten – Wechsel der Pflichten …….

Wir gehen nun in die dunkleren Jahreszeiten Herbst und Winter! Es wird kälter und mit Regen und Schnee ist ebenfalls zu rechnen. Ach, was kann man es sich daheim gemütlich machen …. auf der Couch, Heizung an, Kerzenlicht und einem warmen Tee dazu.

Aber unser Leben findet nicht nur in unseren eigenen vier Wänden statt, sondern auch draußen und da lauern gerade in der dunkleren und feuchteren Jahreszeit doch erhebliche Gefahren!
Die Bäume verlieren ihre Blätter durch Feuchtigkeit und womöglich noch Schnee dazu werden die Straßen und Gehwege zu einem echten Unfallschwerpunkt!

Für wen gilt die Räum – / Streupflicht

Die Städte und Gemeinden haben durch einen sogenannten Winterdienst selbstredend eine Räum- und Streupflicht und müssen den Dienst vorausschauend planen und ausführen. Diese Pflicht besteht für die Autostraßen und für Radwege. Die Räumung der Bürgersteige übertragen die Städte und Gemeinden im Regelfall per Verordnung auf die Hauseigentümer. In Deutschland ist die Räum- und Streupflicht regional unterschiedlich geregelt. In der Regel ist in den Zeiten werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr morgens eine gewisse Breite auf dem Gehweg also möglichst so geräumt sein, dass ein aufmerksamer Passant nicht verunfallen kann!

Na, da bin ich ja als Mieter einer Wohnung fein raus??? Dies trifft besonders dann, wenn der Vermieter nicht im gleichen Objekt wohnt, meistens nicht zu. Hier muss man seinen Mietvertrag überprüfen, um festzustellen, ob Du in der Woche, wo die Flurreinigung ansteht, auch für die Beseitigung von Laub und Schnee zuständig bist. Manchmal wird dies in Mehrfamilienhäusern von einem Hausmeisterdienst ausgeführt, dessen Kosten auf die Mieter umgelegt werden.

Ist dieses aber nicht der Fall, musst Du als Mieter UND auch als Eigentümer dieser Pflicht nachkommen. Ein Vermieter behält zwar die Haupthaftung bei einem Unfall kann sich dieser jedoch entziehen wenn er nachweist, dass er stichprobenartig die Ausführung durch den Mieter kontrolliert hat! Alleine schon dadurch, dass man berufstätig ist, kann man manchmal den Winterdienst nicht komplett über den geforderten Zeitraum eines Tages ausführen.

Die Rechtsprechung zur Räum-/ Streupflicht

Ein Pflichtiger ist auch dann zum Räumen und Streuen verpflichtet, wenn er durch Berufstätigkeit, Gebrechlichkeit oder Krankheit daran gehindert ist. Er muss gegebenenfalls eine Vertretung organisieren. Die Räum- und Streupflicht kann durch den Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Nur ein Aushang einer Hausordnung nach Abschluss des Mietvertrages führt aber nicht zur Verpflichtung des Winterdienstes.

Quelle: Wikipedia

Die Haftung bei einem Unfall auf dem Gehweg

Eine Haftpflichtversicherung gehört grundsätzlich zu den wichtigsten Versicherungen, die wir brauchen. Sie haftet bei Schäden nicht nur für SACHSCHÄDEN, sondern auch (was besonders teuer werden kann) auch bei PERSONENSCHÄDEN!!!!!!!!

Ein Sturz auf einem rutschigen Weg kann relativ glimpflich verlaufen, ein paar Blutergüsse, Prellungen …… der Geschädigte hat einige Wochen Schmerzen ….. ein Schmerzensgeldanspruch kommt auf Dich (oder besser auf Deine Versicherung) zu. Es kann aber auch zu Knochenbrüchen kommen, die eine stationäre Krankenhausbehandlung und möglicherweise eine oder mehrere Operationen erfordern.

Unabhängig wie schlimm die Verletzung ist, egal ob Arztbesuch oder Krankenhausbehandlung, die Krankenkasse des Verunfallten fragt beim Geschädigten nach WO ist der Unfall passiert, um nach Möglichkeit diese Kosten zurückzufordern! Die sogenannte Regressforderung kommt sehr häufig vor und ist keine Seltenheit. Deswegen sollte man stets dafür sorgen, dass der Räum- und Streupflicht nachgekommen wird.

Schadenersatz bekommen

Die Haftpflichtversicherung ersetzt also die Schadenersatzansprüche der geschädigten Person. Aber wie setzt man den Schadenersatzanspruch am besten durch bzw. wie und bei wem zeigt man den Schadenersatz an.  Am leichtesten für Dich als Geschädigter geht dies mit einem Anwalt. Aber der Anwalt arbeitet auch nicht nur für Luft und Liebe, er möchte natürlich auch Geld haben für seine Arbeit. Entweder Du bezahlst das Rechtsanwaltshonorar selber, dadurch bleibt natürlich weniger vom Schadenersatz übrig. Oder Du hast eine Rechtsschutzversicherung, diese ist für die Durchsetzung berechtigter Schadenersatzansprüche zuständig.