Betriebsschließung

Betriebsschließung

Wenn das Ordnungsamt hart durchgreift

Betriebsschließung

Jeder Betrieb, welcher mit Lebensmitteln zu tun hat, hat Angst vor einer Betriebsschließung. Sei es der Lebensmittelhändler oder der Dönerverkäufer um die Ecke. Betriebe, die in der Lebensmittelbranche tätig sind, unterliegen einem besonderen, geschäftsschädigenden Risiko. Keiner kann hundertprozentig garantieren, dass einmal Krankheitserreger in den Betrieb gelangen. Selbst wenn Du in Deinem Betrieb sehr sorgfältig auf Sauberkeit und Hygiene achtest.

Gut zu wissen: Auch andere Betriebe können nach dem IfSG geschlossen werden dies haben wir auch in der Pandemie gelernt. Also nicht nur für die Lebensmittelindustrie und Gastronomie ist diese Absicherung sinnvoll.

Es gibt einfach sehr viele Risiken welche Krankheitserreger mitbringen können. Hierzu gehören zum Beispiel Mitarbeiter, Lieferanten oder Kunden die sich innerhalb des Betriebs aufhalten. Die Krankheitserreger können aber sogar in neu gelieferten Rohstoffen mitgebracht worden sein. Sobald der geringste Verdacht besteht, dass sich in Deinem Betrieb Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) befinden, müssen die zuständigen Behörden handeln und Dein Unternehmen schließen, so wie auch erforderliche Maßnahmen anordnen.  Dies soll nach dem Gesetz zum Schutz der Allgemeinheit geschehen.  Eine Betriebsschließung ist aber leider für den Betrieb mit vielen Kosten verbunden.

Worauf sollte geachtet werden?

Corona hat die mir auf jeden Fall gezeigt, wie wichtig es ist, die Bedingungen zu lesen. Es ist darauf zu achten, dass die Versicherer sich nicht auf eine abschließende Aufzählung der Krankheiten berufen bzw. auf die Krankheiten berufen, welche im IfSG stehen. Denn Covid steht nicht im ISG und damals auch nicht in den Bedingungen. Das ist auch verständlich, denn wer kann auch etwas benennen, was es noch nicht gibt. Eines haben die Versicherer auf jeden Fall aber gelernt, diese schließen nämlich immer eine Allgemeinverfügung der Betriebsschließung aus. Dafür muss dann eben wirklich der Staat aufkommen. Wenn aber jetzt eine Einzelverordnung verhängt worden ist, dann leisten einige Gesellschaften auch wenn die Krankheit oder der Erreger noch nicht im ISG drin steht.

Die Betriebsschließung schützt Deine Existenz

Versichert ist eine Tagesentschädigung bei behördlicher Schließung eines Betriebes der Lebensmittel Herstellung und Verarbeitung. Bei angeordneten Desinfektionsmaßnahmen sowie für die Entseuchung oder Wiederbeschaffung von Waren. Außerdem werden die Lohnkosten eines mit Arbeitsverbot belegten Arbeitnehmers wegen Erkrankung mit Ansteckungsgefahr ersetzt. 
 

Die zuständige Behörde ergreift folgende Maßnahmen nach IfSG

  • Betriebschließung
  • Desinfektionsmaßnahmen der Betriebs- Räume/Einrichtung, Vorräten und Waren
  • Tätigkeitsverbot für die beschäftigten Personen
  • Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen

Leistungen der Betriebsschließung Versicherung

  • Zahlung der Tagesentschädigung bis zur Dauer von 30 Schließungstagen
  • Zahlung der Tagesentschädigung bis zur Beendigung der Desinfektion
  • Entschädigung der Desinfektionskosten bis zum Höchstbetrag
  • Erstattung der Entseuchungskosten und Minderwert der Ware
  • Ausgleich der Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen
  • Entschädigung der Kosten für Ermittlung und Beobachtung
Aber nicht nur die Betriebsschließung birgt ein hohes Maß an Risiko für Dein Unternehmen. Die ganz normalen Gefahren wie Feuer, Leitungswasserschäden oder Einbruch und Vandalismus können ebenfalls Deinen Lebenstraum zerstören. Hier hilft aber nicht die Betriebsschließungsversicherung, sondern die Sachinhaltsversicherung und oder Betriebsunterbrechungsversicherung.
 
Lasse Dich unabhängig von mir beraten. Gemeinsam finden wir das passende Konzept für Deine berufliche und private Situation. Vereinbare doch gleich einen Termin bei mir!