Betriebsunterbrechung

Betriebsunterbrechung- oder Ertragsausfallversicherung

Die Kosten laufen weiter aber der Betrieb nicht

Die Betriebsunterbrechung oder Ertragsausfallversicherung

Feuer, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl oder Überschwemmungen können in Deinem Betrieb großen Schaden anrichten und zu einer teilweisen oder vollständigen betrieblichen Zwangspause oder Stilllegung führen. Als ob der Sachschaden nach dem Versicherungsfall noch nicht hoch genug wäre, kommt es oft noch schlimmer. Denn es laufen Deine fixen Kosten wie Löhne oder Gehälter oder Kreditraten sowie Pacht weiter, während Du keine Einnahmen mehr erwirtschaften kannst.

Die Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung gilt als eine der höchst lohnenswerten Gewerbeversicherungen und bewahrt Dich vor diesen finanziellen Verlusten. Sie übernimmt für den versicherten Zeitraum Deine laufenden Geschäftskosten, welche nicht mehr erwirtschaftet werden können.

  • Löhne und Gehälter
  • entstandene Mehrkosten z.B. Schichtarbeit oder Überstunden
  • den entgangenen Gewinn
  • evtl. Kautionsstrafen (Nichterfüllung)….

Außerdem kann vereinbart werden, dass die Ertragsausfallversicherung auch für den Fall leistet, dass Dein Betrieb einen Unterbrechungsschaden erleidet, weil beispielsweise Dein Lieferant  aufgrund eines versicherten Sachschadens keine Produkte an Dich ausliefern kann, dies nennt man Rückwirkungsschaden.

Wie lange zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung

Grundsätzlich ist die Haftzeit auf 12 Monate ausgelegt. Aber einige Versicherer bieten auch kürzere Zeiträume an. Dies ist aus der Praxis aber nicht wirklich sinnvoll. Ist Deine Gewerbeimmobilie abgebrannt  und das Gebäude muss erst wieder aufgebaut werden,  werden 6 Monate zum Beispiel sehr knapp. Sinnvoller ist eher, eine Haftzeit von 24 Monaten oder länger zu vereinbaren.

Auf die richtige Versicherungssumme kommt es an

Je nach Tätigkeitsfeld Deines Betriebes wird der Versicherungsumfang der Gewerbeversicherungen maßgeschneidert für Dich zusammengestellt. Ein Beispiel für die Individualität ist zum Beispiel die Höhe der Versicherungssumme.  Grundsätzlich ist die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechung analog der Sachinhaltsversicherung. Diese nennt man dann kleine Betriebsunterbrechung. Aber ein Friseur zum Beispiel hat im Laufe eines Geschäftsjahres bestimmt mehr Kosten als seine Einrichtung Wert ist. Hier ist es besser, eine andere Versicherungssumme bei der Betriebsunterbrechung zu wählen. Diese bezeichnet man auch als mittlere Betriebsunterbrechung. So ist gewährleistet, dass die Ertragsausfallversicherung auch wirklich die laufenden Kosten trägt.

Am besten lässt Du Dich von mir beraten und gemeinsam finden wir die passende Lösung für Dich und Deinen Betrieb. Vereinbare gleich bei mir einen Beratungstermin.