private Krankenvollversicherung

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Wer kann in die private Krankenversicherung

Wer kann in die private Krankenvollversicherung

Eine private Krankenvollversicherung kommt für alle Personen in Betracht, die nicht nach § 5 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.

Dies sind in der Regel:

  • Beamte, Richter und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Arbeiter, Angestellte sowie freiberuflich tätige Künstler und Journalisten mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024:69.300 Euro)
  • Personen ohne eigenes Einkommen oder mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze auch befreite Studenten (2024: 538 Euro im Monat, z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder)

Aber nur weil dieser Personenkreis die Möglichkeit hat, sich privat Kranken zu versichern, muss dies nicht unbedingt auch wirklich sinnvoll sein. Beispielsweise kann es für einen selbstständigen Familienvater von 2 Kindern deutlich teurer werden. Denn die Kinder und unter Umständen auch die Ehefrau müssten sich ebenfalls privat Krankenversichern. Kinder und auch die Ehefrau, sofern diese kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat, sind in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos familienversichert. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 62.100€ im Jahr 2024.

Vertragsgestaltung und Tarifarten

Die private Krankenversicherung leistet im vereinbarten Umfang für medizinisch  notwendige Heilbehandlungen und sonstige vereinbarte Leistungen.  Sowie für ambulante Vorsorgeuntersuchungen, für Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen. Privat Versicherte haben damit (anders als gesetzlich Versicherte) eine lebenslange, rechtlich gesicherte Garantie über den einmal abgeschlossenen Versicherungsschutz. Sofern sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
 
Bei sogenannten Kompakttarifen sind ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen als feste Versicherungsleistungen vereinbart.Einige Tarife beinhalten überdies eine Selbstbeteiligung, das heißt, die Versicherung tritt erst dann für die Kosten ein, wenn die jährlichen oder monatlichen Arzt- und Medikamentenkosten den Selbstbeteiligungsbetrag übersteigen. Dafür ist bei diesen Tarifen die Versicherungsprämie niedriger oder ein Teil der Beiträge wird zurückerstattet, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.

Was passiert bei Zahlungsschwierigkeiten

Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist häufig eine Stundung durch die Versicherung möglich. Bei einer längeren Überforderung kommt ein Tarifwechsel, ein höherer Selbstbehalt oder das Streichen von verzichtbaren Leistungen infrage. Im Falle einer längeren Beitragssäumnis kann der Versicherer den Versicherten in den Notlagentarif einstufen. Bei finanziell Hilfebedürftigen im Sinne des Sozialrechts wird der Beitrag im Basistarif auf die hälfte reduziert, weitere Kosten werden ggf. durch den Sozialhilfeträger übernommen.

Einige Vorteile der privaten Krankenversicherung

  • Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Massagen, Fango) Hilfsmittel werden im tariflichen Rahmen übernommen
  • Erstattet werden auch homöopathische Arzneimittel
  • Freie Wahl von Krankenhaus und Arzt
  • Keine Selbstbeteiligung im Krankenhaus in den ersten 28 Tage
  • 100% bei Zahnbehandlung und Kunststofffüllungen oder professionelle Zahnreinigung
  • Bei Zahnersatz gibt es keinen Festzuschuss wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern einen festen Betrag je nach Tarif zwischen 70% und 90% vom Rechnungsbetrag.
  • Für nicht in Anspruch genommene Leistung im Kalenderjahr gibt es bis zu 3 Monatsbeiträge am Ende des Jahres wieder zurück.

Generell bedeutet also eine private Krankenversicherung einen deutlich besseren Versicherungsschutz. Selbst wenn ich einen Vertrag mit Selbstbeteiligung habe, stehen Sie sich auch noch günstiger da als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Da Sie auch in der GKV eine Selbstbeteiligung haben, dort heißt diese allerdings Zusatzbeitrag oder sind zu finden bei Zuzahlungen der Medikamente und Hilfsmittel.

 

Veränderungen der Beitragshöhe

Durch die in der privaten Krankenversicherung gebildeten Rücklagen und die über Zinsen der Alterungsrückstellungen hat die private Krankenversicherung Einnahmen, die nicht aus Beiträgen resultieren. Sind die Annahmen über die zu bildenden Rückstellungen korrekt, bleiben die Beiträge stabil. Sind die Annahmen von den tatsächlich eingetretenen Kosten, Zinsen, Zu- und Abgängen im Versicherungskollektiv abgewichen, ergibt sich eine Beitragsveränderung. Folgende Faktoren sind nach § 155 VAG ausschlaggebend:

  • Allgemeine Kostensteigerung
  • Medizinischer Fortschritt, siehe Medikalisierungsthese
  • Erhöhte Kostenbelastung innerhalb eines Tarifes
  • Veränderung der Zinsen und Kapitalmarkt Erträge
  • Gesetzliche Eingriffe in die Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung
  • Veränderung der Abgangsordnung (Ausscheiden aus der Versichertengemeinschaft, durch Kündigung oder Tod)
  • Veränderung der Stornoquote (Abwanderung)

 

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte dann wieder auf, wenn:

  • Diese versicherungspflichtig werden zum Beispiel als Arbeitnehmer durch Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze oder durch Arbeitslosigkeit (ALG I). Bei Kindern zu Beginn eines Studiums oder einer betrieblichen Berufsausbildung.
  • Eine Familienversicherung möglich ist

und unter 55 Jahre alt sind oder die Voraussetzung nach (§ 6 Abs. 3a SGB V) nicht erfüllen.

  • Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren und
  • mindestens die Hälfte der Zeit (30 Monate) versicherungsfrei, befreit oder wegen Selbstständigkeit nicht versicherungspflichtig waren.

Erhält eine versicherte Person z. B. nach dem Ende eines Studiums oder nach Aufgabe der Selbständigkeit direkt Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bleibt der private Krankenversicherungsschutz bestehen (§ 5 Abs. 5a SGB V). Bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II oder SGB XII wird von dem zuständigen Sozialleistungsträger jedoch nur maximal der Beitrag zu einer Versicherung im Basistarif übernommen.

Nutze die Gelegenheit Dich von mir beraten zu lassen ob eine private Krankenversicherung für Dich das richtige ist, oder ob eine Krankenzusatzversicherung vielleicht besser geeignet ist für Dich.

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